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Untersuchungshaft in Spanien

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Untersuchung­shaft in Spanien

Befindet sich ein Verwandter von Ihnen oder sind Sie selbst seit mehreren Monaten in spanischer Untersuchungshaft? Haben Sie bereits einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, sind aber trotzdem noch inhaftiert? Möchten Sie eine zweite Meinung zu Ihrer schwierigen Situation einholen? Jeder Untersuchungshäftling hat während der Inhaftierung in Spanien das Recht auf einen ständigen, persönlichen und vertraulichen Kontakt mit einem Anwalt! Unsere erfahrenen Anwälte können persönlich und auf Deutsch kommunizieren, sodass kein Übersetzer benötigt wird, was uns zum optimalen Ansprechpartner für Sie macht. Egal ob Sie seit kurzen oder bereits seit längerem in Untersuchungshaft sind: Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und werden Sie klar und transparent darüber informieren, was unsere Kanzlei für Sie und Ihre Situation machen kann.

Egal ob Sie seit kurzen oder bereits seit längerem in Untersuchungshaft sind: Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und werden Sie klar und transparent darüber informieren, was unsere Kanzlei für Sie und Ihre Situation machen kann. Mit unserer langjährigen Expertise auf diesem Gebiet setzen wir uns zielstrebig dafür ein, das gewünschte Ergebnis zu erreichen: Ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft. Falls eine erneute Aussage von Ihnen notwendig oder ein anderer Beweisantrag erforderlich ist, um das Gericht von der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zu überzeugen, bereiten wir alles vor, um Sie aus dieser unangenehmen Situation zu befreien.

Ihre Freiheit steht an erster Stelle. Wir übernehmen alles, was in unserer Macht steht, um die Untersuchungshaft in Spanien zu verkürzen oder zu vermeiden. Dazu gehören neue Beweisanträge, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und die Organisation von Kontakten zu ausländischen Anwälten und Ihrer Familie.

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