Internationale Haftbefehle, Übergabeverfahren und Auslieferungsverfahren gehören aufgrund ihrer internationalen Natur in unserer Kanzlei zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen.
Hierbei arbeiten wir eng mit dem Anwalt des Heimatlandes zusammen, in dem der Haftbefehl ausstellt wurde, da dies für eine positive Entscheidung zugunsten der in Spanien festgenommenen Person unerlässlich ist.
Unsere fundierten Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechtssystems erlauben es uns, die Bearbeitung des Falles vor den spanischen Gerichten effizient und effektiv zu koordinieren.
Gerne helfen wir Ihnen auf diesem Gebiet weiter.
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STRAFVERTEIDIGER
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