Mit dem erfolgreichen Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehls werden die Ermittlungs- und Strafvollzugsmaßnahmen innerhalb der EU wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Auf diese Weise können spanische Staatsanwälte beispielsweise deutsche Durchsuchungsbeschlüsse in Spanien vollstrecken.
Sobald jedoch ein Ermittlungsverfahren Ländergrenzen überschreitet, braucht es für eine erfolgreiche Verteidigung, neben der fundierten Kenntnis des spanischen Rechts, auch das zwingende Verständnis der internationalen und europarechtlichen Mechanismen.
Für solche Angelegenheiten ist unsere Kanzlei der perfekte Ansprechpartner, bei dem uns unsere Erfahrung in internationalen Ermittlungs- und Strafverfahren besonders auszeichnet. Frau Rechtsanwältin María Barbancho gehört zu den wenigen ausgewählten Rechtsanwälten in Spanien, die vom Justice Programme der EU in Bulgarien ausgebildet wurden (Juli 2022). Zusätzlich unterrichtet sie beim Posgrado de Derecho Europeo bei der Anwaltskammer Barcelona.
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Staatsanwaltschaft beraten und vertreten wir Mandanten umfassend in internationalen Rechtshilfeersuchen oder bei europäischen Ermittlungsverfahren in ganz Spanien. Unsere Vernetzung mit Strafverteidigern im Ausland ermöglicht es uns zusätzlich, für Ihr Anliegen eine effektive und schnelle Strategie zu entwickeln.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Sie können uns gerne auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
STRAFVERTEIDIGER
Calle Velazquez 10, Entlo 1, 07002 Palma de Mallorca
Mandri nº 38 1º 2ª, 08022 Barcelona
Serrano 79 7D, 28006 Madrid